Bankgeheimnis

Was ist das Bankgeheimnis?

Das Bankgeheimnis ist ein in Deutschland gesetzlich anerkanntes Gewohnheitsrecht von Banken, die finanziellen und geschäftlichen Verhältnisse ihrer Kunden geheim zu halten. Es dient der Sicherung der Privatsphäre der Kunden einerseits und der freien Berufsausübung der Banken andererseits. Das Bankgeheimnis dient dem Vertrauensverhältnis zwischen Bank und Kunden und wird vom Gesetzgeber anerkannt. Nur wenige gesetzliche Regelungen liegen vor, die das Bankgeheimnis einschränken oder außer Kraft setzen können. Allgemein kann man sagen, dass das Bankgeheimnis Banken und ihre Kunden vor der Einsichtnahme Dritter in vertrauliche Informationen schützen.

Merkmale des Bankgeheimnisses

Das Bankgeheimnis ist nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Vielmehr wird es wegen der langen Nutzung als Gewohnheitsrecht anerkannt. In Gesetzestexten kommt das Bankgeheimnis im Grunde immer nur dann zur Sprache, wenn es außer Kraft gesetzt oder aufgeweicht werden soll. Das Bankgeheimnis setzt bereits mit der ersten Kontaktaufnahme zwischen Kunden und Bank ein. Es umfasst hierbei nicht nur geschlossene Verträge, sondern auch alle potentiellen Geschäftsbeziehungen. Somit verhindert das Bankgeheimnis nicht nur die Weitergabe von Informationen, sondern auch die Auskunft einer Bank über nicht vorhandene Geschäftsbeziehungen. Behörden und Ämter sind vom Bankgeheimnis nicht ausgenommen. So ist es beispielsweise auch bei Steuerprüfungen nicht zulässig, wenn die bei einer Außenprüfung einer Bank gesammelten Kundendaten mit den entsprechenden Steuererklärungen abgeglichen werden.

Ausnahmen vom Bankgeheimnis

Es gibt einige Ausnahmen, die das Bankgeheimnis auflockern. Hierzu zählt zum Beispiel die Zinsinformationsverordnung, die die Meldung gezahlter Zinszahlungen einer Bank an das zuständige Finanzamt regelt. Diese Verordnung lässt Rückschlüsse auf den Kontostand des Kunden zu und steht somit im Widerspruch zum Bankgeheimnis. Zudem liegen für Strafprozesse Regelungen vor, die eine Aussetzung des Bankgeheimnisses ermöglichen. Bei Zivilprozessen hat ein Bankmitarbeiter allerdings die durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank geregelte Pflicht, sein Zeugnis zu verweigern. Nicht zuletzt wird auch für eine Bankauskunft das Bankgeheimnis gelockert. Hier müssen Unternehmen und juristische Personen der Erteilung einer solchen Bankauskunft ausdrücklich widersprechen. Privatpersonen müssen ihr hingegen erst zustimmen, bevor sie erteilt werden darf.