Bundesaufsichtsamt

Was ist das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen?

Das Bundesamt für das Kreditwesen war eine selbstständige Bundesbehörde zur Bankenregulierung. Es wurde 1962 gegründet und sollte vorrangig die Einhaltung des Kreditwesengesetzes überwachen. Hierbei arbeitete das Bundesaufsichtsamt in enger Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank. Zunächst hatte das Bundesamt seinen Sitz in Berlin, wurde aber 1999 nach Bonn verlegt. Seit seiner Gründung unterstand es der Führung des Wirtschaftsministeriums. Im Rahmen der Vernetzung und Vereinfachung wurde das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen mit dem Bundesaufsichtsamt für Wertpapierhandel und dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zusammengeschlossen. Die früheren Aufgaben des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen werden heutzutage von der neuen Bundesanstalt übernommen.

Aufgaben des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen

Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen hatte die Einhaltung des Kreditwesengesetzes zu überwachen. In dieser Funktion regulierte es auch Banken und Kreditinstitute. So war das Bundesamt für das Kreditwesen dafür zuständig, Kreditinstituten ihre Geschäftserlaubnis zu erteilen und die Einhaltung der festgelegten Grenzen und eine regelmäßige Weitergabe meldepflichtiger Informationen zu überwachen.

Hauptziel des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen war der Schutz der Spareinlagen bei Banken und Kreditinstituten. Durch eine gezielte Bankenregulierung und Bankenaufsicht sollten Missstände im Bankenwesen vermieden, aufgedeckt und beseitigt werden. Die Durchführung von Bankgeschäften sollte hierdurch möglich gemacht und von Risiken und Missständen befreit werden. Auf diese Weise sollte der Bankensektor sicherer und stabiler werden, um einen Zusammenbruch von (systemrelevanten) Banken und somit wirtschaftliche Krisen zu verhindern.

Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen heute

Heutzutage gibt es kein eigenständiges Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen mehr. Dieses ist in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufgegangen. Neben der Bankenaufsicht verfolgt dieses zudem eine Versicherungsaufsicht und eine Wertpapieraufsicht. Alle Geschäftsfelder des Finanzsektors sollen somit zentral überwacht und koordiniert werden. Hierbei wird eine enge Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden angestrebt, um Missbräuche und Straftaten innerhalb des Finanzsektors aufzudecken, zu verhindern und strafrechtlich zu verfolgen.