Darlehenshypothek
Darlehenshypothek im Detail
Bei der Darlehenshypothek handelt es sich um ein Grundpfandrecht, das der Absicherung eines Darlehens einschließlich Zinsen und Gebühren dient. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners kann der Gläubiger über die Darlehenshypothek seine Ansprüche geltend machen. Hierfür ist keine vorherige Klage notwendig. Eine Darlehenshypothek ist hierbei nicht zwangsweise an eine Immobilie gebunden. So kann nahezu jede andere Form von Darlehen ebenfalls durch eine Darlehenshypothek abgesichert werden. Hierbei wird keine Form der Hypothek so häufig genutzt wie die Darlehenshypothek.
So funktioniert eine Darlehenshypothek
Jemand, der ein Darlehen aufnimmt, muss dem Darlehensgeber hierfür Sicherheiten bieten. Als Eigentümer einer Immobilie oder eines Grundstücks kann er diese mit einer Darlehenshypothek belasten. Diese muss notariell beglaubigt werden und wird ins Grundbuch eingetragen. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers oder einem anders gearteten Ausbleiben der vereinbarten Zahlungen kann der Gläubiger ohne vorherige Klage die Immobilie oder das Grundstück verpfänden. Es können auf eine Immobilie mehrere Darlehenshypotheken aufgenommen werden. Im Unterschied zur Grundschuld muss jede Darlehenshypothek aber separat ins Grundbuch eingetragen werden.
Vor- und Nachteile einer Darlehenshypothek
Eine Darlehenshypothek ist eine sehr gute Sicherheit, um günstig an ein Darlehen zu kommen. Durch die Möglichkeit, eine Immobilie oder ein Grundstück mit mehreren Darlehenshypotheken zu belasten, hat man eine größtmögliche Flexibilität. Allerdings ist eine Darlehenshypothek mit Gebühren und Zinsen verbunden. Außerdem besteht das Risiko, das Grundstück oder die Immobilie zu verlieren, wenn man einmal nicht mehr zahlungsfähig sein sollte. Nicht zuletzt sind mit jeder weiteren Darlehenshypothek nicht zu unterschätzende Kosten für Notar und Grundbucheintrag verbunden.